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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2013 - 12 A 718/13 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 12 A 718/13 (https://dejure.org/2013,14436)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtungen auf eine Darlehensverbindlichkeit als Einkommen i.R.d. Gewährung von Wohngeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtungen auf eine Darlehensverbindlichkeit als Einkommen i.R.d. Gewährung von Wohngeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 16 K 10/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2013 - 12 A 718/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Würzburg, 08.03.2012 - W 3 K 11.960
Bestätigender Bescheid nach Klageerhebung ohne eigene Regelungswirkung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2013 - 12 A 718/13
- W 3 K 11.960 -, juris (Hausdarlehen).
- VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 118/17
Wohngeldanspruch; Verkürzung des Bewilligungszeitraums; Tilgung eines Darlehens; …
Daher fällt es in den Risikobereich der Klägerin, wenn sie einen Teil ihrer Unterhaltsleistungen für die Rückzahlung eines Familiendarlehens aufwendet.(Vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 21.05.2013 - 12 A 718/13 -, Rn. 3, juris unter Hinweis auf VG Würzburg, Urteil vom 08.03.2012 - W 3 K 11.960 -, juris (Hausdarlehen). - VG Magdeburg, 12.02.2018 - 6 A 59/17
Wohngeldanspruch bei Schwerbehinderung; GdB 80; analoge Anwendung der …
Das jährliche Renteneinkommen des Klägers ist auch nicht in Anwendung des § 33b EStG um einen Pauschbetrag i. H. v. 1.060,00 Euro zu mindern, denn die §§ 13 ff. WoGG sind zur Ermittlung des Einkommens für den Wohngeldanspruch abschließend (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.05.2013 - 12 A 718/13 - Bayrischer VGH, Beschl. v. 13.03.2012 - 12 C 12.285 - beide juris). - VGH Bayern, 14.07.2015 - 12 ZB 15.1152
Wohngeldrechtlicher Einkommensbegriff; kein Werbungskostenabzug bei Bezug von …
Bei den für den Kläger maßgeblichen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG sind diese nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG durch die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten zu bestimmen (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 21.5.2013 - 12 A 718/13 - juris, Rn. 3).